Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nicht, da es sich bei den angebotenen Leistungen
um Freizeitveranstaltungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Daher sind gekaufte Eintrittskarten von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

Hinweis zur Kulanzregelung

Unabhängig davon kann der Veranstalter im Einzelfall aus Kulanz eine Umbuchung oder Erstattung anbieten,
ohne dass hierauf ein rechtlicher Anspruch besteht.